Pickerl
Die §57a-Überprüfung ist eine behördliche Überprüfung der Verkehrstauglichkeit und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs. Sie darf ausschließlich durch behördlich geschulte und autorisierte Techniker durchgeführt werden. In ihrer Funktion als Prüfer arbeiten diese Techniker weisungsungebunden als behördliches Organ. Um die Prüfungsberechtigung aufrecht zu erhalten müssen sie sich regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen unterziehen.
Obwohl wir grundsätzlich „ohne Voranmeldung“ arbeiten, ersuchen wir vor einer §57a-Überprüfung um telefonische Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Filiale, um sicherzustellen, dass genügend autorisierte Techniker vor Ort sind.
Unsere Empfehlung:
Sie sparen Zeit und Geld, wenn Sie das Pickerl mit dem Jahres-Service zusammenlegen. Für die Fahrzeugüberprüfung verrechnen wir eine vom Prüfergebnis unabhängige Arbeitszeitpauschale gemäß unserer Preisliste. Die Begutachtungsplakette erhalten Sie zum Selbstkostenpreis.
Auf das gemeinsam mit dem Pickerl beauftragte Jahres-Service erhalten Sie € 27,- Rabatt, da wir die Durchsicht des Fahrzeugs nicht doppelt verrechnen.
Bitte beachten Sie unsere Garantiebestimmungen und AGB.
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