Stoßdämpfer
Pro gefahrenem Kilometer arbeitet ein Stoßdämpfer zwischen 5.000 und 7.000 mal.
Nach 60.000 bis 80.000 Kilometern beginnen Stoßdämpfer zu ermüden. Anzeichen von nachlassenden Stoßdämpfern sind schwammiges Kurvenfahrverhalten, erhöhte Seitenwindempfindlichkeit, Nachschwingen des Fahrzeugs, ungleichmäßige Abnutzung der Reifen, mehrfach unterbrochene Bremsspur nach einer Vollbremsung (springende Räder) oder Austritt von Öl.
Autoverglasung / Windschutzscheibe
Auch die Windschutzscheibe unterliegt einem Alterungsprozess und Verschleiss. Allerdings nicht in dem Ausmaß wie bewegliche Fahrzeugteile. Dennoch muss man sich vor Augen halten, dass die Windschutzscheibe bei jeder Fahrt wie ein Schutzschild Staubpartikel, Sand, Insekten, Regen und Hagel von den Fahrzeuginsaßen abhält. Dadurch entstehen Kratzer und Vertiefungen in der Oberfläche.
Batterie
Die sogenannte „Autobatterie"/"Starterbatterie" ist technisch korrekt ein aufladbarer Akkumu-lator (Akku). Der vom Motor angetriebene Generator (die „Lichtmaschine") erzeugt Strom, welcher in der „Starterbatterie" gespeichert und dann auf die elektrischen Komponenten des Fahrzeugs verteilt wird.
Abgassystem
Als Katalysator bezeichnet man einen Stoff, der eine chemische Reaktion hervorruft und/oder beschleunigt, ohne selbst daran teilzunehmen. Die Lebensdauer eines Fahrzeug-Katalysators wird durch Vibrationen, Stöße und falsche Betriebsbedingungen (Temperatur, Abgaszusammensetzung) beeinträchtigt.
Kupplung und Getriebe
Verschließ kann bei Schaltgetrieben minimiert werden, indem der Kupplungsvorgang zügig durchgeführt wird (Kupplung soll nicht „schleifen“) und die Motordrehzahl dabei nicht unnötig erhöht wird, bzw. die volle Motorleistung erst nach vollständigem Einkuppeln eingesetzt wird.
Antriebswelle
Reißen Achsmanschetten ein, wird beim Fahren das Schmierfett herausgedrückt und Schmutz und Wasser beschädigen die Gelenke. Im Extremfall können die Antriebswellen während der Fahrt abreißen, jedenfalls unterliegen sie höherem Verschleiß.
Bremse
Bremsflüssigkeit ist hygroskopisch, d.h. sie zieht Wasser an. Diese Eigenschaft ist erforderlich, um Wasser in Tropfenform innerhalb des Bremssystems zu verhindern (Schmierungsverlust, Einfrieren). Das Wasser diffundiert durch die Bremsschläuche und die Dichtmanschetten.
Achsgeometrie
Die Achsgeometrie wird mit Spur, Sturz, Spreizung, Nachlauf und Lenkrollhalbmesser definiert. Bis auf die Spur sind die Einstellungen bei handelsüblichen PKWs in der Regel bereits durch die Konstruktion und Anordnung der Bauteile durch den Fahrzeughersteller unveränderbar vorgegeben.
Reifen
Die während der Fahrt von den Reifen ausgehenden Kräfte stellen hohe Anforderungen an alle Komponenten des Fahrwerks. Springen (statische Unwucht) und taumeln (dynamische Unwucht) des Rades führt nicht nur zum „Flattern“ des Lenkrads, sondern auch zu erhöhtem Verschleiß der Fahrwerksteile, der Lenkung und der Reifen. Bereits 10g Unwucht ergeben folgende Fliehkräfte:
- bei 50 km/h: 400g
- bei 100 km/h: 1.700g
- bei 150 km/h: 3.800g
Motorkühlung
Kühlmittel ist nicht gleich Kühlmittel. Motorblock, Zylinderkopf, Dichtungen, Fühler, Thermometer, Pumpe, Leitungen und Schläuche bestehen aus verschiedenen Materialien – und keines darf chemisch angegriffen werden. Deshalb werden von Herstellern unterschiedliche Konzentrate vorgeschrieben, die dem Kühlwasser beizumischen sind. Um die Unterscheidung leichter zu machen, sind Sie unterschiedlich eingefärbt.
Steuerriemen/Zahnriemen
Je nach Motorbauart werden Steuerriemen (Zahnriemen, Synchronriemen) oder Steuerketten für den Antrieb der Nockenwelle eingesetzt.
Steuerriemen haben gegenüber Steuerketten den Vorteil der Gewichts- und Platzersparnis. Sie verursachen weniger Betriebsgeräusche und sind wesentlich günstiger in der Herstellung.
Motoröle
Motoröl hat viele Aufgaben. Neben der Schmierung dient es der Kühlung und der Reinigung von Motorteilen, der Feinabdichtung und der hydraulischen Kraftübertragung, sowie der Konservierung und dem Korrosionsschutz.
Überprüfung gemäß §57a (Pickerl)
Grundsätzlich müssen PKW im Intervall "3-2-1-1" begutachtet werden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug ab der Erstzulassung das erste Mal nach 3 Jahren, das zweite Mal nach 2 Jahren und danach jährlich der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfung unterzogen werden muss.
