Bremse

Bremsflüssigkeit ist hygroskopisch, d.h. sie zieht Wasser an. Diese Eigenschaft ist erforderlich, um Wasser in Tropfenform innerhalb des Bremssystems zu verhindern (Schmierungsverlust, Einfrieren). Das Wasser diffundiert durch die Bremsschläuche und die Dichtmanschetten.
Ab einem Wassergehalt von 3% wird das Risiko eines Bremsversagens bereits erheblich erhöht, da der sogenannte „Nasssiedepunkt“ stark sinkt – z.B. bei Bremsflüssigkeit DOT4 auf ca. 165°C. Bremsbelege erreichen aber Temperaturen bis zu 800°C. Bei Erwärmung über den Siedepunkt, geht die Bremsflüssigkeit in den Aggregatzustand „Gasförmig“ über, ist dann stark komprimierbar und die hydraulische Übertragung der Bremskraft wird unterbrochen.
Ausserdem korrodiert das Bremssystem von innen, wird undicht und Ventile können verstopft werden.

Die ordnungsgemäße Funktion des Bremssystems kann mittels Stand-, Roll-, Fahr- und Bremsspurprobe einfach überprüft werden. Die Proben müssen in einem verkehrsarmen Gebiet durchgeführt werden und es muss darauf geachtet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

A) Standbremsprobe
1. Bremsflüssigkeitsstand: Sichtkontrolle beim Bremsflüssigkeitsbehälter.
2. Bremslichter: Aufleuchten bei Betätigung des Bremspedals
3. Totgang Bremspedal: max. 1/3 des Pedalwegs, danach fester Widerstand. Pedal darf nicht weiter nachgeben.
4. Dichtheitsprobe: 2–3mal mit dem Bremspedal pumpen und es dann ca. 30 Sekunden gedrückt lassen. Der Widerstand darf sich nicht verändern.
5. Bremskraftverstärker: Unmittelbar im Anschluss an die Dichtheitsprobe den Motor starten. Das Bremspedal muss ein Stückchen nachgeben.
6. Totgang Handbremse: maximal 3 - 5 Rasten
7. Handbremskontrollampe: muss aufleuchten, wenn Handbremse angezogen ist. (zeigt auch zu niedrigen Bremsflüssigkeitsstand an)
8. Anfahrprobe: Motor starten, versuchen im 1. Gang mit betätigter Handbremse mit Halbgas wegzufahren. Wenn der Motor abstirbt ist die Handbremse in Ordnung.

B) Rollbremsprobe
Die Rollbremsprobe wird bei einer Geschwindigkeit von 5-10km/h und nach dem 3S-Blick (Spiegel-Spiegel-Schulter-Blick) durchgeführt. Das Lenkrad wird locker gehalten und nach dem Auskuppeln wird so fest gebremst, dass die Räder gerade nicht blockieren. Das Kraftfahrzeug muss abrupt zum Stillstand kommen und das Lenkrad darf sich nicht bewegen. Verzieht das Fahrzeug, ist die Bremswirkung ungleichmäßig.

C) Fahrbremsprobe
Das Kraftfahrzeug wird (am besten voll beladen) auf ebener, trockener und griffiger Fahrbahn nach dem 3S-Blick an einem markanten Punkt bei 50km/h mit gerade noch nicht blockierenden Rädern abgebremst. Laut Gesetz darf der Bremsweg nicht länger als 25 m betragen. Realistisch sollte das Kraftfahrzeug schon nach etwa 12-15m zum Stillstand kommen.

D) Bremsspurprobe (hoher Reifenverschleiß)
Das ABS-System muss dazu deaktiviert werden. Das Kraftfahrzeug wird auf ebener, trockener und griffiger Fahrbahn nach dem 3S-Blick bei 30-40 km/h mit blockierenden Rädern zum Stehen gebracht. Die Bremsspuren sollen parallel, gleichmäßig und nicht unterbrochen sein.